Allgemeine Geschäftsbedingungen der Labro AG - Version 18.07.2024
1. Allgemeine Grundlagen
1.1 Labro AG (im Folgenden kurz „Labro“) erbringt sämtliche Leistungen auf Grundlage dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Labro AG“ (kurz „AGB“) und des individuellen schriftlichen Angebots von Labro.
1.2 Diese AGB gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, auch wenn in einem Angebot von Labro nicht ausdrücklich darauf verwiesen wird.
1.3 Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur dann, wenn Labro diese ausdrücklich schriftlich anerkannt hat.
1.4 Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden und Erklärungen sind nur dann wirksam, wenn Labro diese schriftlich bestätigt.
2. Umfang der Leistungen, Vertragsabschluss
2.1 Der Umfang der Leistungen richtet sich nach dem schriftlichen Angebot von Labro innerhalb der Bereiche Beratung, Entwicklung oder Realisierung von Hospitality-Immobilien.
2.2 Angebote sind, soweit im Angebot nicht anders angegeben, ab Ausstellungsdatum vier Wochen gültig.
2.3 Mit der Annahme des Angebotes stimmt der Auftraggeber zu, dass die angebotenen Leistungen:
a) Empfehlungen beinhalten können, Labro aber weder für deren Umsetzung noch für Entscheidungen, die auf den Empfehlungen basieren oder deren Umsetzung dienen, verantwortlich oder haftbar ist.
b) Entscheidungskompetenzen eines Bauherrn an Labro delegiert bzw. übertragen werden können, Labro aber für die Ausführung dieser Kompetenz verantwortlich, aber nicht für deren Konsequenz haftbar ist.
2.4 Der Vertrag kommt mit Annahme des von Labro übermittelten Angebots zustande. Die Annahme erfolgt mit rechtsgültiger Unterzeichnung des Angebots durch den Auftraggeber.
3. Mitwirkungspflichten
3.1 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass Labro auch ohne besondere Aufforderung alle notwendigen Informationen bzw. Daten zeitgerecht zur Verfügung gestellt und die erforderlichen zuverlässigen, korrekten und vollständigen Auskünfte erteilt werden. Dies gilt auch für alle Informationen, Daten, Vorgänge und Umstände, die erst während der Leistungserbringung vorliegen oder bekannt werden.
3.2 Das Vertrauensverhältnis zwischen dem Auftraggeber und Labro bedingt, dass Labro über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen, die in Zusammenhang mit den zu erbringenden Leistungen stehen, umfassend informiert wird.
3.3 Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle Voraussetzungen, wie im Angebot festgehalten, stimmig sind.
3.4 Der Auftraggeber wird alle Entscheidungen, die zur Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlich sind, zeitnah treffen und allenfalls erforderliche Zustimmungen einholen (z.B. Zustimmungen der Geschäftsleitung, des Verwaltungsrats, der Mitarbeiter, etc.).
3.5 Die Gesellschaft und ihre Vertreter sind unter anderem für Folgendes alleine verantwortlich:
a) alle Managementfunktionen wahrzunehmen und alle Managemententscheidungen zu treffen,
b) ein kompetentes Mitglied bzw. einen Ausschuss des Managements auszusuchen, welches die Dienstleistungen von Labro beaufsichtigt,
c) die Angemessenheit und Ergebnisse dieser Leistungen im Auftrag des Unternehmens zu beurteilen,
d) Verantwortung für die Ergebnisse dieser Leistungen zu übernehmen, interne Kontrollen, die unter anderem auch unsere Leistungserbringung umfassen, ohne Einschränkung einzurichten und zu erhalten.
3.6 Sofern die vereinbarten Leistungen in den Räumlichkeiten des Auftraggebers erbracht werden, wird der Auftraggeber die notwendige Büroinfrastruktur kostenlos bereitstellen und dafür sorgen, dass alle organisatorischen Rahmenbedingungen vorliegen und eine ungestörte Leistungserbringung gewährleistet ist.
3.7 Wenn der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten verletzt oder sonstige unvorhergesehene Ereignisse und Umstände ausserhalb der Einflusssphäre von Labro vorliegen, welche Labro an der Erbringung der vereinbarten Leistungen hindern (wirtschaftliche Situation, Fakten, Informationen, rechtliche Situation, Pandemien, u.W.) verschiebt sich ein vereinbarter Terminplan (Meilensteine). Darüber hinaus ist Labro berechtigt, dem Auftraggeber allfällige Mehrkosten (z.B. Stehzeiten der eingesetzten Mitarbeiter) in Rechnung zu stellen.
4. Durchführung der Leistungen
4.1 Labro schuldet die Erbringung der im Angebot bezeichneten Leistungen, nicht aber einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
4.2 Labro ist berechtigt, die vom Auftraggeber erteilten Auskünfte und übergebenen Unterlagen als richtig und vollständig anzusehen. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist Labro nicht verpflichtet, Unrichtigkeiten festzustellen.
4.3 Labro wird sich bemühen, dem Wunsch des Auftraggebers nach dem Einsatz bestimmter Mitarbeiter zu entsprechen, behält sich aber ausdrücklich vor, Mitarbeiter nach eigenem Ermessen einzusetzen und neu zuzuordnen, wie es für die Erbringung der Leistungen angemessen, zweckdienlich und möglich ist.
4.4 Labro ist berechtigt, vereinbarte Leistungen ganz oder teilweise durch Kooperationspartner oder sachkundige Dritte durchführen zu lassen.
5. Nutzungsrechte, Schutz des geistigen Eigentums, Vertraulichkeit
5.1 Alle von Labro in Papierform oder in elektronischer Form zur Verfügung gestellten Unterlagen (insbesondere Angebot, Analysen, Stellungnahmen, Konzepte, etc.) sind geistiges Eigentum von Labro. Der Auftraggeber anerkennt die ausschliesslichen Rechte von Labro an den Unterlagen, mögen die Unterlagen urheberrechtlich, markenrechtlich oder wettbewerbsrechtlich geschützt sein oder nicht.
5.2 Der Auftraggeber darf die überlassenen Unterlagen während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschliesslich für jene eigenen geschäftlichen Zwecke verwenden, die vom Vertrag und dem konkret vereinbarten Leistungsumfang erfass sind. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Analysen, Stellungnahmen, Konzepte, etc. von Labro abzuändern.
5.3 Ohne die vorherige schriftliche Zusage von Labro ist es dem Auftraggeber untersagt, die Unterlagen zur Gänze oder auszugsweise an Dritte weiterzugeben, öffentlich wiederzugeben, daraus zu zitieren oder Dritten gegenüber darauf Bezug zu nehmen. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber die Zustimmung von Labro eingeholt hat, wenn sich das wirtschaftliche Umfeld und die relevanten Rahmenbedingungen seit der Einholung der Zustimmung geändert haben und/oder die Beratungsleistung mittlerweile überholt ist. Eine Ausnahme hiervon besteht nur dann, wenn anwendbare Gesetze, Bestimmungen, Regeln und berufliche Verpflichtungen einer Einschränkung der Offenlegung entgegenstehen.
5.4 Im Fall einer Verletzung der Punkte 5.2 oder 5.3 ist Labro von jeder Haftung für allfällige Schäden, die daraus resultieren, frei.
5.5 Das Vertrauensverhältnis zwischen dem Auftraggeber und Labro erfordert strikte Vertraulichkeit. Bezüglich dieses Vertrages und aller im Zusammenhang mit diesem Vertrag gegebenen Informationen, die von der offenlegenden Partei als vertraulich bezeichnet wurden, verpflichtet sich der Empfänger, die vertraulichen Informationen hinreichend bzw. den geltenden berufsständigen Grundsätzen entsprechend zu schützen, diese lediglich für die Durchführung dieses Vertrages zu verwenden und sie nur insofern zu vervielfältigen, als dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist. Die Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die Dritten oder dem Empfänger bereits bekannt sind.
5.6 Labro, ihre Mitarbeiter und die beigezogenen Kooperationspartner verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren.
5.7 Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Vertrags. Ausgenommen sind Fälle, in denen eine gesetzliche Verpflichtung zur Auskunftserteilung besteht oder wenn Labro vom Auftraggeber ausdrücklich von der Verschwiegenheitsverpflichtung entbunden wurde.
6. Honorar
6.1 Die Höhe des Honorars von Labro richtet sich nach Art und Umfang der vereinbarten Leistungen und ist im Angebot von Labro angegeben. Bei Fehlen einer ausdrücklichen Vereinbarung wird ein angemessenes Honorar geschuldet.
6.2 Die im Honorarangebot aufgeführte Aufwandschätzung bezieht sich auf Erfahrungswerte und den vom Auftraggeber übermittelten Grundlagen. Sie wird inklusive ausgewiesener Reserve kalkuliert. Die Genauigkeit beträgt inklusive Reserve +/-20%.
6.3 Zusätzlich zum Honorar fallen, sofern im Angebot von Labro nicht anders vereinbart, folgende Spesen exkl. MwSt. zu Lasten des Auftraggebers an:
a) Bürospesen in Höhe von 5% des Auftragsvolumens
b) Reisezeit - als Leistungserbringungszeit verrechnet
c) Reisespesen Auto - 1 CHF / km und SBB 1. Klasse
d) Übernachtungen – mind. Kategorie 4*
e) Auslagen für grosse Auflagen von Kopien und Präsentationen
f) Auslagen für Planplots sofern nicht vom Auftraggeber gestellt
6.4 Labro stellt für Entwicklungs- & Realisierungsprojekte einen Projektraum zur Verfügung. Die Vergütung erfolgt in Höhe einer Monatspauschale von 470.- CHF / Projekt (25 GB Speicherplatz) exkl. MwSt. zzgl. einmaliger Schulung der Nutzer in Höhe von 1'500.- CHF exkl. MwSt. Pro zusätzlichen 25 GB Speicherplatz werden 50.- CHF pro Monat aufgeschlagen.
6.5 Die Leistungen werden, sofern im Angebot nicht anders ausgewiesen, monatlich in Rechnung gestellt. Zahlungsfrist innert 30 Tage.
6.6 Allfällige Einwendungen gegen Rechnungen müssen innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt schriftlich gegenüber Labro geltend gemacht werden. Die Unterlassung von Einwendungen innerhalb dieser Frist gilt als Anerkenntnis der Rechnung.
6.7 Bei Zahlungsverzug ist Labro berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 10% auf die in Rechnung gestellten Leistungen und Spesen zu verrechnen. Weiters ist Labro berechtigt, die Leistungserbringung vorläufig einzustellen und nach erfolgloser Mahnung vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber übernimmt alle angefallenen und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen sowie Rechtsverfolgungskosten.
7. Kündigung
7.1 Der Vertrag kann, soweit nicht anders vereinbart (etwa bei phasenweiser Beauftragung von abgrenzbaren Projekten oder Projektteilen), von beiden Seiten schriftlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
7.2 Labro behält sich vor, die Geschäftsbeziehung mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise, mittels schriftlicher Mitteilung, zu beenden, wenn sich herausstellt, dass (i) auf Grund einer Änderung von Gesetzen, der Rechtsprechung oder sonstiger Vorschriften oder (ii) auf Grund der Änderung sonstiger Umstände (unter anderem Änderungen der Eigentumsverhältnisse beim Auftraggeber) eine Fortführung unseres Auftrags rechtswidrig wäre, insbesondere wenn die Auftragsfortführung im Widerspruch zu Unabhängigkeitsbestimmungen oder Berufsgrundsätzen stünde.
7.3 Der Auftraggeber vergütet Labro die bis zum Ablauf des Vertragsverhältnisses erbrachten Leistungen und entstandenen Aufwendungen und entschädigt Labro für alle im Zusammenhang mit der Kündigung entstandenen Kosten und Aufwendungen.
7.4 Vorbehalten bleibt eine Kündigung zu Unzeit.
8. Haftung
8.1 Labro ist Berufshaftpflichtversichert als Bauherrenberater und Bauherrentreuhänder bei der Zürich Versicherungsgesellschaft:
Police-Nr. 15.739.906
Deckungssumme für Vermögensschäden: 500'000.- CHF
Deckungssumme für Personen- und Sachschäden: 5'000'000.- CHF
8.2 Labro haftet nur für die korrekte Ausführung der beauftragten Leistung. Labro kann zu keinem Zeitpunkt garantieren, dass die im Auftrag erwarteten Ergebnisse in exakt dieser Form eintreffen, da sich Umstände wie die wirtschaftliche Situation, Fakten, Informationen, die rechtliche Situation, etc. zu jedem Zeitpunkt verändern können.
8.3 Labro übernimmt keine Verantwortung für die richtige Erfüllung der Aufgaben, die nicht von ihr selbst bearbeitet wurden. Sie steht dem Auftraggeber gegenüber nicht für Schäden ein, die auf nicht fristgerechte oder nur mangelhafte Leistungen beauftragten Drittleistungserbringern zurückzuführen sind.
8.4 Labro ist in keiner Weise verantwortlich noch haftbar für Mängel oder Schäden, die aus Emails resultieren, in denen Labro und deren Mailadressen in Kopie (CC) oder Blindkopie (BCC) aufgeführt ist/sind. Eine Mitverantwortung durch Mitwissen wird vollumfänglich abgelehnt.
8.5 Labro haftet für Schäden nur, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist jedenfalls ausgeschlossen. Dies gilt gleichermaßen, wenn sich Labro zur Vertragserfüllung Dritter bedient.
8.6 Für entgangenen Gewinn, Mangelfolgeschäden, mittelbare und indirekte Schäden sowie reine Vermögensschäden jeder Art haftet Labro keinesfalls, auch wenn sie über die Möglichkeit solcher Verluste, Schäden, Ansprüche der Kosten bzw. über Forderungen Dritter unterrichtet war.
8.7 Die Haftung von Labro ist darüber hinaus der Höhe nach mit der Auftragssumme beschränkt, jedoch maximal mit CHF 250'000.-. Als einzelner Schadensfall ist die Summe der Schadenersatzansprüche aller Anspruchsberechtigten zu verstehen, die sich aus einer einheitlichen Leistung ergeben. Für Schäden, die im Rahmen mehrerer gleichartiger, einheitlicher Leistungen aufgrund mehrerer auf dem gleichen fachlichen Fehler beruhenden Verstöße entstanden sind, haftet Labro gleichfalls nur bis zur Auftragssumme bzw. bis maximal CHF 250'000.-.
8.8 Falls nach Auffassung des Auftraggebers das mögliche Schadensvolumen den vorgenannten Betrag übersteigt, wird Labro auf Verlangen des Auftraggebers versuchen, eine Zusatzversicherung zur bestehenden Haftpflichtversicherung abzuschließen, die dieses Risiko abdeckt, sofern der Auftraggeber die hierfür anfallende Versicherungsprämie übernimmt.
8.9 Allfällige Schadenersatzansprüche müssen bei sonstigem Ausschluss innerhalb von drei Monaten ab Kenntnis des Schadens, spätestens jedoch drei Jahre nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
8.10 Zieht Labro zur Erbringung ihrer Beratungsleistungen einen Dritten, z.B. ein datenverarbeitendes Unternehmen, einen Wirtschaftstreuhänder oder einen Rechtsanwalt bei und hat sie den Auftraggeber hievon schriftlich benachrichtigt, so wird Labro von der Haftung frei und haftet dem Auftraggeber gegenüber nur mehr der beigezogene Dritte für den von ihm zu vertretenden Schaden.
8.11 Eine Haftung von Labro gegenüber anderen Personen als dem Auftraggeber wird ausdrücklich ausgeschlossen. Werden Unterlagen von Labro mit deren Zustimmung an Dritte weitergegeben, wird eine Haftung von Labro dem Dritten gegenüber dadurch nicht begründet. Sollte Labro ausnahmsweise gegenüber einem Dritten haften, so gelten die oben angeführten Haftungsbeschränkungen nicht nur im Verhältnis zwischen Labro und dem Auftraggeber, sondern auch gegenüber dem Dritten. In jedem Fall der Geltendmachung von Schadenersatzforderungen eines Dritten gegenüber Labro wird der Auftraggeber Labro vollkommen schad- und klaglos halten.
9. Datenschutz
9.1 Labro ist datenschutzrechtlich Verantwortlicher im Sinne der der EU-Datenschutz-Grundverordnung («DSGVO»), des Schweizer Datenschutzgesetzes («DSG») und des revidierten Schweizer Datenschutzgesetzes («revDSG») hinsichtlich aller im Rahmen des Auftrages verarbeiteter personenbezogenen Daten («Personendaten»). Ob und inwieweit diese Gesetze anwendbar sind, hängt jedoch vom Einzelfall ab. Labro ist berechtigt, personenbezogene Daten, welche Labro anvertraut wurden, im Rahmen der Leistungserbringung zu verarbeiten, in elektronisch verwalteten Dateien zu speichern und durch Dritte, mit denen eine entsprechende Auftragsverarbeitervereinbarung im Sinn des Art. 28 DSGVO abgeschlossen wurde, verarbeiten zu lassen. Labro überlassene Materialien (Papier und Datenträger) werden grundsätzlich nach Beendigung der diesbezüglichen Leistungserbringung dem Auftraggeber oder an vom Auftraggeber namhaft gemachte Dritte übergeben oder wenn dies gesondert vereinbart ist von Labro verwahrt oder vernichtet. Labro ist berechtigt Kopien davon aufzubewahren soweit er diese zur ordnungsgemäßen Dokumentation seiner Leistungen benötigt oder es rechtlich geboten oder berufsüblich ist.
9.2 Labro verpflichtet sich und seine Mitarbeiter zur Wahrung des Datengeheimnisses gemäß den jeweils geltenden Bestimmungen der DSGVO sowie des Datenschutzgesetzes in seiner jeweils geltenden Fassung (aktuell DSG idF des Datenschutz-Anpassungsgesetzes 2018) und wird allfällige beigezogene Dritte gleichfalls hierzu verpflichten.
9.3 Die vollständige Datenschutzerklärung von Labro AG ist der Website https://www.labro.ch/datenschutz zu entnehmen.
10. Abwerbeverbot
10.1 Während der Laufzeit dieses Vertrages und während einer weiteren Frist von sechs Monaten nach Beendigung der Leistungserbringung ist es dem Auftraggeber untersagt, Mitarbeiter von Labro, die mit der Erfüllung des Vertrages befasst waren, zu beschäftigen. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Verpflichtung hat der Auftraggeber eine Konventionalstrafe in Höhe von CHF 50'000.- zzgl. MwSt. an Labro zu bezahlen.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Labro ist berechtigt, das Unternehmen des Auftraggebers und das Projekt in seine Referenzliste aufzunehmen. Diese wird Labro zu Kommunikationszwecken auf der Website, den Social Media Kanälen (Instagram, LinkedIn) sowie in Präsentationen gegenüber Dritten genutzt bzw. aufgelistet. Der Auftraggeber erklärt sich in angemessenem Umfang bereit, nach vorheriger Mitteilung über Labro Auskünfte zu geben.
11.2 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Labro auf Dritte zu übertragen. Labro ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ohne gesonderte Zustimmung des Auftraggebers einem Tochter- oder Schwesterunternehmen mit schuldbefreiender Wirkung zu übertragen.
11.3 Labro verwendet hochwertige Technologie, um unerwünschte E-Mails (Spam) zu erkennen und herauszufiltern. Dennoch kann es vorkommen, dass ein E-Mail irrtümlich als Spam qualifiziert wird. Labro kann daher nicht garantieren, dass E-Mails des Auftraggebers beim gewünschten Empfänger auch tatsächlich ankommen.
11.4 Erfüllungsort ist Cham, Schweiz. Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird die Zuständigkeit des Gerichtsstands in Cham, Schweiz vereinbart.
11.5 Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.
11.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt nicht berührt.